Nächste Stufe der EnEV stellt ab 1. Januar 2016 höhere Energieeinsparanforderungen an Neubauten

Am 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Es gelten ab dann für Neubauten deutlich höhere energetische Anforderungen. Für ein vergleichbares Haus muss der Primärbedarf eines Neubaus nach der Verordnung um mindestens 25 Prozent geringer sein. Darüber hinaus muss auch die Wärmedämmung verbessert werden – um 20 Prozent.

Für Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht wird, gelten neue Energieeffizienzklassen. (Grafik: Bundesverband Wärmepumpe)
Für Neubauten, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht wird, gelten neue Energieeffizienzklassen. (Grafik: Bundesverband Wärmepumpe)

Diese Vorschriften gelten für alle Bauherren, die ihren Bauantrag oder die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 einreichen. Wer dies bereits 2015 getan hat, aber erst 2016 zu bauen beginnt, ist nicht davon betroffen.

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